Regeln der Jugendfarm
Einverständnis der Eltern, Aufsichtspflicht, Versicherung
Der Farmbesuch setzt bei Minderjährigen das Einverständnis des Erziehungsberechtigten voraus.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur am Mittwoch Nachmittag in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten die Farm besuchen, diese muss ständig bei dem Kind sein. Ab dem zweiten Farmbesuch ist im Farmbüro eine Versicherung mit der Gebühr von 6€ pro Schuljahr abzuschließen. Neue Farmkinder können während der Bürozeit von 16-17 Uhr angemeldet werden. Bitte geben sie ihrem Kind immer eine Trinkflasche (diese können hier mit Tee oder Leitungswasser befüllt werden) und bei Bedarf genügend Vesper mit.
Bring- und Abholsituation
Bitte halten sie sich an die Verkehrsregel rund um die Jugendfarm:
Wir befinden uns im verkehrsberuhigten Bereich, es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Rund um die Jugendfarm gibt es fast ausschließlich nur Privatparkplätze, bitte parken sie deshalb auf den öffentlichen Parkplätzen bei der Educare Kindertagesstätte und nicht im Halteverbot. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns einen Ausschluss des Kindes vom Angebot der Jugendfarm vor!
Tierbereich
Wir sind kein Streichelzoo, unsere Tiere werden von den Mitarbeitern pädagogisch eingesetzt. Daher ist z.b. der Besuch des Kaninchenstalls nur in Absprache mit den Betreuern und nicht zu jeder Zeit möglich. Die Tiere sind alle sehr zahm und da wir möchten, dass dies so bleibt gibt es u.a. diese Regeln:
Hühner: Jegliches Jagen und in den Arm nehmen der Hühner ist verboten
Kaninchenstall: Bitte die ausgewiesenen Regeln beachten
Ponys: Zutritt zu den Ponys ist nur mit den Mitarbeitern der Farm möglich.
Füttern aller Tiere ist absolut verboten!
Spielgeräte und Gelände
Die Spielgeräte auf der Jugendfarm wurden von den Betreuern gemeinsam mit den Kindern gebaut und sind nicht so belastbar wie Spielgeräte auf einem Spielplatz. Daher ist wildes Spielen nicht möglich.
Die Dächer des Schiffes und der Hütten sind tabu! Auf der Jugendfarm kann aufgrund der geringen Platzgröße kein Fußball gespielt werden. Dafür haben wir andere tolle Spielangebote.
Das Biotop und die Tierweide dürfen nur mit den Mitarbeitern betreten werden.
Die Küche im Farmhaus darf nur bei Kochprojekten von den Kindern betreten werden.
Geräte, Werkzeuge und Baumaterial
Geräte, Werkzeuge und Baumaterial sind nur in Absprache mit den Betreuern erhältlich und dürfen nicht zum Spielen genutzt werden!
Ansteckende Krankheiten
Besucher, die akut ansteckend erkrankt sind, dürfen wegen der Ansteckungsgefahr die Einrichtung nicht besuchen! Wenn das Kind wegen Krankheit nicht die Schule besucht, darf es auch nicht auf die Jugendfarm. Wir behalten uns vor, dass Kind zum Schutz der anderen Kinder und der Mitarbeiter nach Hause zu schicken.
Müll und Mülltrennung
Mitgebrachte Verpackungen und sonstiger Müll sind ordnungsgemäß in den aufgestellten Abfalleimern zu entsorgen- zum Schutz unserer Tiere.
Handy,Tablet, etc.
Auf der Jugendfarm vermitteln wir ein naturnahes Erleben. Deshalb haben moderne Medien bei uns keinen Platz und dürfen nicht mitgebracht werden, bzw. müssen in der Tasche bleiben.
Die Jugendfarm übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Fahrzeugen oder sonstigen Eigentums das mit auf das Farmgelände gebracht wird. Der Besuch und die Benutzung des Geländes geschieht auf eigene Verantwortung. Es besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber den Besuchern, sondern es wird lediglich eine Verkehrssicherungspflicht gewährleistet.